Geänderte Verkehrsregeln

Spanien – Mal wieder wird an derStraßenverkehrsordnung einiges angepasst. Ab dem 1. Oktober 2026 sollen diese Änderungen denSchutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer verbessern und die Vorschriften an eine sicherere, nachhaltigere und auf den Menschen ausgerichtete Mobilität anpassen. Dies sind die relevanen Änderungen für uns.

RADFAHRER

  • Helmpflicht auf Überlandstraßen (außerorts).
  • Riders (berufliche Nutzung): Helm und Warnweste immer verpflichtend.
  • Schweres Vergehen

Beim Überholen auf Überlandstraßen:Geschwindigkeit um20 km/h unter das Tempolimit des Abschnitts reduzieren.

1,5 m Seitenabstand einhalten und die Spur wechseln.

  • INNERORTS (IN STÄDTEN) für Fahrzeuge
    • Vorzugsweise in derMitte der Fahrspur fahren.
    • 5 m Abstand zum vorausfahrenden Radfahrer einhalten.

Auf einspurigen Straßen mit einem Tempolimit von30 km/h oder weniger kann das Fahren in beide Richtungen erlaubt werden (sofern ausgeschildert).

Quelle: Infos Gan Canaria.com