
Was wir immer schon wissen wollten. Ist das ein Radweg? Stefan Boldt hat die Polizei gefragt. Er ist auch für andere Fahrzeuge da, auf jeden Fall für Rafahrer benutzungspflichtig.
Die Promenade dürfen die Radfahrer dort nicht benutzen.

Was wir immer schon wissen wollten. Ist das ein Radweg? Stefan Boldt hat die Polizei gefragt. Er ist auch für andere Fahrzeuge da, auf jeden Fall für Rafahrer benutzungspflichtig.
Die Promenade dürfen die Radfahrer dort nicht benutzen.
Ein Beitrag von der Facebook-Gruppe Radio-Primavera Gruppe
Radio-PrimaVera GChier gepostetRadio-PrimaVera GC Gruppe

ACHTUNG AUTOFAHRER: AB 1. OKTOBER GELTEN IN SPANIEN NEUE REGELN
Am Donnerstag wurde es ernst:
Zum 1. Oktober 2026 ändert Spanien seinen Reglamento General de Circulación. Vieles dreht sich um den besseren Schutz von Radfahrern, Fußgängern, Motorradfahrern und E-Scooter-Nutzern. Einige Änderungen betreffen aber ganz unmittelbar jeden, der mit dem Auto unterwegs ist. Und ein paar davon dürften im Alltag zunächst ungewohnt sein. Grundlage ist der bereits im Juni veröffentlichte Real Decreto 518/2026.
1. Radfahrer überholen: Jetzt müsst ihr deutlich langsamer werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften reicht es nicht mehr, nur die bekannten 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten. Während des gesamten Überholvorgangs muss die Geschwindigkeit mindestens 20 km/h unter dem dort geltenden Tempolimit liegen. Auf einer Straße mit erlaubten 90 km/h heißt das also: höchstens 70 km/h beim Überholen. Hat die Straße mehrere Fahrstreifen pro Richtung, muss beim Überholen vollständig auf den benachbarten Fahrstreifen gewechselt werden.
2. Hinter einem Fahrrad: mindestens fünf Meter Abstand. In Städten führt Spanien erstmals eine klare Mindestdistanz ein: Wer mit einem motorisierten Fahrzeug hinter einem Radfahrer im selben Fahrstreifen fährt, muss mindestens fünf Meter Abstand halten. Radfahrer dürfen innerorts außerdem grundsätzlich eher in der Mitte des Fahrstreifens fahren – wer sich bisher darüber geärgert hat, sollte sich daran gewöhnen. Genau das ist vom neuen Regelwerk ausdrücklich vorgesehen.
3. Im Stau muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Auf Autobahnen und Autovías wird der sogenannte „carril de emergencia“ verbindlich geregelt. Bei zwei Fahrstreifen entsteht die Rettungsgasse zwischen beiden Spuren. Bei drei oder mehr Spuren fahren die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur möglichst weit nach links, alle anderen möglichst weit nach rechts. Das gilt, wenn der Verkehr steht oder nur noch im Schritttempo läuft und sich ein Einsatzfahrzeug nähert.
4. Panne oder Unfall am Straßenrand: Tempo runter und Abstand halten. Wer an einem liegengebliebenen Fahrzeug, einem Unfall, einem Straßenhilfsdienst oder einem Einsatz- beziehungsweise Wartungsfahrzeug vorbeifährt, das ganz oder teilweise den Fahrstreifen blockiert, muss künftig mindestens 1,5 Meter Abstand lassen und das Tempo um mindestens 20 km/h gegenüber dem geltenden Limit reduzieren. Falls nötig, darf dafür unter sicheren Bedingungen auch teilweise die Gegenfahrbahn genutzt werden.
5. Schnee auf Autobahn oder Autovía: Überholen verboten. Wird der Verkehr durch Schnee beeinträchtigt, müssen Fahrzeuge grundsätzlich auf dem rechten Fahrstreifen bleiben; bei mindestens drei Spuren darf zusätzlich der direkt danebenliegende genutzt werden. Die linken Spuren sollen für Rettungsfahrzeuge und Schneepflüge frei bleiben. Überholen ist in dieser Situation verboten.
6. Motorradfahrer bekommen deutlich strengere Bekleidungsregeln. Motorrad- und Mopedfahrer sowie ihre Beifahrer müssen künftig geschlossene Schuhe tragen, die den gesamten Fuß bedecken. Auf Landstraßen und anderen außerörtlichen Straßen kommen Schutzhandschuhe hinzu. Motorräder müssen außerdem eine Warnweste mitführen. Für die noch genauer zu regelnden technischen Anforderungen an die Handschuhe gibt es eine Übergangsregelung.
7. Motorräder dürfen unter bestimmten Bedingungen am Stau vorbeifahren – aber nicht einfach so. Neu ist die Möglichkeit, den rechten Seitenstreifen zu benutzen. Das funktioniert ausschließlich auf vorher ausdrücklich freigegebenen und entsprechend ausgeschilderten Abschnitten, wenn die normalen Fahrstreifen wegen eines Staus stillstehen. Erlaubt sind maximal 30 km/h, gefahren wird einzeln hintereinander. Ohne entsprechende Beschilderung bleibt das Fahren über den Seitenstreifen verboten.
8. Auch beim Sicherheitsgurt fallen Ausnahmen weg. Die bislang vorhandenen Ausnahmeregelungen werden stark eingeschränkt. Unter anderem entfällt die bisherige allgemeine Ausnahme für Taxifahrer im Stadtverkehr. Übrig bleiben nur wenige Sonderfälle, beispielsweise bestimmte Einsatzsituationen von Rettungsdiensten. Auch medizinische Ausnahmen werden gestrichen.
9. Für Wohnmobile wird klarer definiert, wann Parken wirklich Parken ist. Ein abgestelltes Wohnmobil oder Camperfahrzeug darf keine Elemente über seinen Fahrzeugumriss hinaus ausfahren, muss grundsätzlich auf seinen Reifen stehen – Sicherheitskeile sind erlaubt – und darf keine Flüssigkeiten aus dem Wohnbereich ablassen. Kommunale Regeln, beispielsweise über zulässige Stellplätze oder Parkzeiten, gelten trotzdem weiterhin.
10. Auch E-Scooter und Fahrräder bekommen neue Regeln. Für Fahrzeuge der persönlichen Mobilität, also insbesondere E-Scooter, gilt künftig ein Mindestalter von 15 Jahren und grundsätzlich Helmpflicht. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen Nutzer außerdem so ausgerüstet sein, dass sie aus mindestens 150 Metern sichtbar sind. Berufliche Fahrer auf Fahrrad, Motorrad, Moped oder E-Scooter müssen zusätzlich eine reflektierende Warnweste tragen. Wichtig: Nicht jede angekündigte Neuerung beginnt bereits am 1. Oktober 2026. Die Pflicht zur Beleuchtung von E-Scootern auch tagsüber und bestimmte neue Helm-Anforderungen haben eine einjährige Übergangsfrist bis 2027.
Unterm Strich müssen sich normale Autofahrer vor allem drei Dinge merken: Beim Überholen von Radfahrern stärker vom Gas gehen, innerorts fünf Meter Abstand hinter Fahrrädern halten und im Autobahnstau eine korrekte Rettungsgasse bilden. Dazu kommt die neue Vorsicht beim Vorbeifahren an Pannen- und Einsatzfahrzeugen.